Das Bund-Länder-Programm ‚Stadtumbau Ost‘ wurde 2002 für die fünf östlichen Bundesländer und Berlin ins Leben gerufen. Ziel dabei war, die Innenstädte zu stärken, Altbauten zu erhalten, Wohnungsleerstand abzubauen und die von Schrumpfungsprozessen betroffenen Städte in ihrer Funktion und Gestalt aufzuwerten. Damit sollten Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität in ostdeutschen Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert und erhöht werden.

Zwischen 2002 und Ende 2016 wurden insgesamt mehr als 5,1 Mrd. Euro für den Stadtumbau zur Verfügung gestellt. Seit Beginn des Programms werden über 490 Städte und Gemeinden mit insgesamt fast 1.200 Einzelmaßnahmen gefördert.

Im Jahr 2017 wurden die Einzelprogramme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West zu einem gemeinsamen Stadtumbauprogramm zusammengeführt.

Das Stadtumbaugebiet Leipziger Westen

Bereits seit 2003 wird der Leipziger Westen aus dem Programm Stadtumbau (Ost) gefördert. Gebietszuschnitt und inhaltliche Schwerpunkte haben sich seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden im Jahr 2018 das Maßnahmenkonzept und der Umgriff des ‚Aufwertungsgebiets Leipzig-West‘ fortgeschrieben und vom Stadtrat beschlossen.

Stadtumbaugebiet Leipziger Westen

Grenzen des Stadtumbaugebietes Leipziger Westen seit 19.9.2018

Mit dem aktuellen Konzept werden vor allem die folgenden Zielsetzungen verfolgt:

  • Entwicklung und modellhafte Umsetzung zukunftsfähiger Lösungen für städtische Infrastrukturen, Energie und nachhaltige Mobilität im Rahmen des Smart City-Strategiepapiers (Triangulum)
  • Qualifizierung von Innenentwicklung und Nachverdichtung durch mehr Grün im Stadtraum (Stadtklima)
  • Sicherung und Profilierung innerstädtischer Gewerbeflächen
  • Sicherung und Qualifizierung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Musikalische Komödie)
  • Verbesserung der Umweltqualität
  • Weiterführung von Stadtumbaumanagement, Beteiligungsformaten und Verfügungsfonds.

Die vom Stadtrat beschlossene Verwaltungsvorlage mit Begründungen, Maßnahmenlisten, Statistiken und Plandarstellungen finden Sie hier: Beschlussvorlage (7,6 MB)