Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 600 Hektar förmlich festgelegt. Für jedes dieser Gebiete wurden die Ziele der Sanierungsmaßnahme und der zeitliche Rahmen in Form einer Sanierungssatzung beschlossen.

Solche städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen fallen unter das sog. „Besondere Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches – die Sanierung wird auf Grundlage der Vorschriften der §§152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Dabei sind städtebauliche Sanierungsmaßnahmen immer zeitlich befristet angelegt. Im Baugesetzbuch ist unter anderem auch geregelt, dass Eigentümer von Grundstücken innerhalb eines Sanierungsgebietes nach Abschluss der Maßnahmen für sanierungsbedingte Erhöhungen des Bodenwertes Ausgleichsbeträge zu entrichten haben.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen entsteht mit der Aufhebung oder Teilaufhebung eines Sanierungsgebietes durch den Stadtrat. Es ist aber auch möglich, auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Leipzig den Ausgleichsbetrag vorzeitig und endgültig abzulösen.

Alle Fragen und Informationen zum Thema Erhebung von Ausgleichsbeträgen und ihrer freiwilligen Ablösung finden Sie auf dieser Seite.

 

Wiedereinsatz der Ausgleichsbeträge

Solange die Sanierung noch nicht abgeschlossen ist, können die Ausgleichsbeträge als sanierungsbedingte Einnahmen für Investitionen im jeweiligen Sanierungsgebiet eingesetzt werden. Der Freistaat Sachsen fordert eine Abrechnung aller Sanierungsgebiete bis 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Wiedereinsatz der eingenommenen Ausgleichsbeträge in den jeweiligen Sanierungsgebieten noch möglich.

Der Einsatz in den Leipziger Sanierungsgebieten erfolgt entlang einer abgestimmten Prioritätenliste durch die beteiligten Ämter (Verkehrs- und Tiefbauamt, Amt für Stadtgrün und Gewässer) und jährliche Beschlussfassung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters.

 

Sanierungsgebiete im Leipziger Westen

Sanierungsgebiete im Leipziger Westen

Im Leipziger Westen gibt es 5 Sanierungsgebiete.

Das Sanierungsgebiet „Kleinzschocher“ umfasst 31 ha.

Informationen zum Gebiet finden Sie hier.
Die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Kleinzschocher“ (roter Bereich im Plan oben) ist zum 30.04.2018 vorgesehen.
Im Sanierungsgebiet Kleinzschocher sind für den Wiedereinsatz der Einnahmen folgende Maßnahmen zur Realisierung vorgesehen:

  • Straßenraumneugestaltung Hirzelstraße (Abschnitt Dieskau- bis Gießerstraße)
  • Sanierung des Ostturmes der Taborkirche, Windorfer Straße 45a

Das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ umfasst 86 ha.

Informationen zum Gebiet finden Sie hier.
Die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ (roter Bereich im Plan oben) ist zum 31.01.2018, eine zweite Teilaufhebung (pinkfarbener Bereich im Plan) zum 31.01.2019 geplant.
Die im Rahmen der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ bereits erfolgten und zu erwartenden Einnahmen sollen zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Neugestaltung der öffentlichen Grünfläche Aurelien- /Ecke Hähnelstraße (Baubeginn August 2017)
  • Straßenraumgestaltung Birkenstraße (im Abschnitt Aurelienstraße bis Lützner Straße)
  • Straßenraumgestaltung Gießerstraße im Abschnitt Karl-Heine-Straße bis Endersstraße
  • Neugestaltung der Fuß- und Radwegeverbindung am Kanal zwischen Karl-Heine-Straße und Aurelienstraße
  • Neugestaltung der Fuß- und Radwegeverbindung am Kanal nördlich des Neubaus der Grundschule an der Gießerstraße vorgesehen
  • Anteilige Unterstützung der Sanierung der denkmalgeschützten Fassade des Felsenkellers, Karl-Heine-Straße 32

Das Sanierungsgebiet „Lindenau“ umfasst 20 ha.

Informationen zum Gebiet finden Sie hier.

Das Sanierungsgebiet „Lindenau II“ umfasst 50 ha.

Informationen zum Gebiet finden Sie hier.
Aus den Einnahmen der bisher abgelösten Ausgleichsbeträge wird der Neubau des Chorsaals der Musikalischen Komödie in der Dreilindenstraße im Jahr 2017 mit 200 T€ unterstützt.

Das Sanierungsgebiet „Böhlitz-Ehrenberg“ umfasst 22,9 ha.

Informationen zum Gebiet finden Sie hier.
Mit den bereits vorliegenden Einnahmen aus freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen soll die öffentliche Grünfläche an der Bielastraße im Jahr 2019 aufgewertet werden.