Die Stadt Leipzig fördert voraussichtlich auch im kommenden Jahr kleinere Investitionen, die helfen,
bestehende Barrieren abzubauen – insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich.
Das Förderprogramm mit dem Titel „Lieblingsplätze für alle“ wird seit 2014 vom Freistaat Sachsen
aufgelegt. Es unterstützt Bauherren und Eigentümer im kommenden Jahr bei Investitionen, rund
380.000 Euro stehen dafür insgesamt zur Verfügung.
Mit dieser Summe können Maßnahmen gefördert werden, die den barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Nutzung verbessern. Ausdrücklich erwünscht sind auch kleine Investitionen zur Schaffung
von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Ein Eigenanteil ist nicht
erforderlich. Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 Euro und
es können bis zu hundert Prozent der Kosten übernommen werden.
Betreiber, Mieter und Pächter von öffentlich zugänglichen Einrichtungen können sich bewerben, wenn
sie Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen – beispielsweise durch folgende Änderungen:

  • Barrierefreie Zugänge (Rampen, Lifte)
  • Barrierefreie Sanitäranlagen
  • Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
  • Anlagen zur Verbesserung des Hörens
  • Audio-Guides

Mit Hilfe des Förderprogramms konnten in Leipzig schon 140 Maßnahmen zum Abschluss gebracht
werden, die vielen Bürgerinnen und Bürgern dienen. So etwa ein Rollstuhlkarussell am Kids Campus in
der Friedrich-Dittes-Straße, eine Audiotour für Sehbehinderte und Blinde im Grassi Museum für angewandte Kunst sowie die barrierefreie Toilette im UT Connewitz. Bis Ende 2022 werden 16 weitere Projekte fertiggestellt sein.
Der vollständige Antrag muss bis zum 30. September 2022 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen.

Ein Expertengremium beurteilt die eingehenden Anträge nach festen Kriterien, etwa danach, wie viele Menschen das Angebot erreicht. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung und die Investition muss noch im Jahr 2023 umgesetzt werden.
Die Antragsformulare, relevante Ansprechpartnerinnen sowie weitere Informationen gibt es online unter
www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz.