Alle wichtigen Fragen rund um die „Soziale Erhaltungssatzung“ in Leutzsch beziehungsweise Plagwitz/Kleinzschocher können Leipzigerinnen und Leipziger bei zwei Informationsveranstaltungen am 21. und 22. September klären. Expertinnen und Experten des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung, der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH sowie des Mietervereins Leipzig e.V. informieren zu den Gründen für die Sozialen Erhaltungsgebiete, zum Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard sowie zur Abgrenzung der Sozialen Erhaltungssatzung vom Mietrecht.

Der Auftakt ist am Mittwoch, 18 bis 19.30 Uhr im Ratssaal des Rathaus Leutzsch (Georg-Schwarz-Straße 140), am Donnerstag wird die Veranstaltung ebenfalls von 18 bis 19.30 Uhr in der Grundschule am Grünen Gleis (Baumannstraße 13) aufgelegt. Hygiene- und Abstandregeln werden dabei berücksichtigt.

Seit dem 3. April gelten aufgrund eines Ratsbeschlusses für zwei weitere Gebiete in Leipzig – in Leutzsch und Plagwitz/Kleinzschocher –Soziale Erhaltungssatzungen. Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und in Wohnungen verursacht werden. Vorhandener Wohnraum darf in Sozialen Erhaltungsgebieten nicht in einer Weise verändert werden, dass er für die im Gebiet ansässigen Bevölkerungsgruppen nicht mehr geeignet ist. Darum müssen bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen sowie Rückbauvorhaben vorab seitens der Stadt genehmigt werden. Dies wird bereits seit 2020 in sechs Stadtgebieten so praktiziert, darunter in Teilen von Eutritzsch und Connewitz.

Aus organisatorischen Gründen wird für beide Veranstaltungen um Anmeldung gebeten. Das ist per E-Mail an soziale-erhaltungssatzung@leipzig.de oder telefonisch unter 0341/123 5505 möglich. Nähere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.