Für den südlichen Bereich des Sanierungsgebietes “Leipzig-Plagwitz” soll die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird im April auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die entsprechende Vorlage zum Satzungsbeschluss in den Stadtrat einbringen.
Sanierungssatzungen sind nach den Regelungen des Baugesetzbuches aufzuheben, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind. Dies ist auch für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes möglich.
Sanierungsziele erreicht
Im südlichen Bereich des Sanierungsgebietes “Leipzig-Plagwitz” sind die Sanierungsziele weitgehend erreicht. Dank massivem Fördermitteleinsatz seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in den 1990er Jahren konnte der bauliche Verfall dieser gründerzeitlichen Quartiere gestoppt werden. Seitdem hat sich das ehemals durch ruinöse Industrie- und Wohnquartiere mit hohem Leerstand geprägte Areal zu einem attraktiven und lebendigem Stadtviertel am Karl-Heine-Kanal entwickelt. Mit Hilfe von Städtebaufördermitteln ist der alte Gebäudebestand ‒ insbesondere weite Teile der historisch wertvollen Industriearchitektur, wie etwa die Konsumzentrale in der Industriestraße ‒ unter denk-malpflegerischen Aspekten saniert und durch Neubauten ergänzt worden. Mit der Neuanlage des Stadtteilparks auf den ehemaligen Gleisanlagen zwischen dem Karl-Heine-Kanal und der Industrie-straße wurde das Wohnumfeld deutlich aufgewertet.
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung entfällt die Anwendung von Vorschriften des besonderen Städtebaurechts für diesen Bereich, etwa die Genehmigungspflicht für gewisse Vorhaben (§ 144 Baugesetzbuch). Außerdem müssen nach der Aufhebung von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben werden (§ 154 Baugesetzbuch). Die Höhe richtet sich nach der durch den Gutachterausschuss zu ermittelnden sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.
Ausgleichsbeitrag ermäßigt
Die Kommune kann die Ablösung des Ausgleichsbeitrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch). Die Stadt hatte die von der Teilaufhebung betroffenen Eigentümer darüber schriftlich informiert und ihnen bis zum 31. Januar 2017 einen Verfahrensnachlass von 20 Prozent bei freiwilliger Ablösung angeboten. 80 Prozent haben davon Gebrauch gemacht. Insgesamt sind im genannten Teilgebiet Ausgleichsbeträge in Höhe von rund einer Million Euro eingenommen worden. Für die verbleibenden 20 Prozent der Fälle wir der Ausgleichsbetrag per Bescheid erhoben.
Ausgleichsbeträge fließen in Vorhaben im verbleibenden Sanierungsgebiet. Mit den bereits eingenommenen Summen werden die inzwischen abgeschlossene Neugestaltungen der öffentlichen Grünfläche Aurelien- / Ecke Hähnelstraße sowie der Birkenstraße zwischen Aurelien- und Lützner Straße finanziert und die Sanierung von Dach und Fassade des denkmalgeschützten Felsenkellers unterstützt. Reinvestiert werden Ausgleichsbeträge ferner in die Gestaltung der Gießerstraße zwischen Karl-Heine- und Endersstraße sowie in die Neugestaltung zweier Abschnitte der Fuß- und Radwege am Kanal (Karl-Heine- bis Aurelienstraße und nördlich des Neubaus der Grundschule an der Gießerstraße).