Aus dem Verfügungsfonds können kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen kurzfristig und möglichst unbürokratisch finanziert werden.

Initiativen, Vereine, Institutionen und Einzelpersonen können eine Förderung ihres Projektes im Rahmen des Verfügungsfonds des Magistralenmanagements Georg-Schwarz-Straße beantragen. Gefördert werden alle Arten von Projekten die gewährleisten, dass die Maßnahmen einen Mehrwert im Fördergebiet erzeugen.

Die Maßnahmen sollen folgende Ziele verfolgen:

  • (Wieder)herstellung des urbanen Stadtbildes,
  • Revitalsierung der Lebensräume und der Infrastruktur,
  • Verknüpfung von kommunalen Vorhaben und Bürgeraktivitäten,
  • Motivation für eigenverantwortliches Handeln und stadtteilbezogene Aktivitäten,
  • Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Stadtteilkultur.

Der Zuschuss für investive (Bau-)Projekte ist auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten begrenzt und darf einen Betrag von 10.000 EUR je Projekt nicht übersteigen. Für nichtinvestive (soziale oder kulturelle) Projekte kann der Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen, die Zuschusshöhe ist jedoch auf 1.000 EUR je Projekt begrenzt. Die Entscheidung zur Förderung trifft der Quartiersrat Leipziger Westen zusammen mit dem ASW.

Kontaktstelle:
Magistralenmanagement Georg-Schwarz-Straße
Daniela Nuß
siehe Kontakt

Die Förderrichtlinie, das Antragsformular und weitere Blätter stehen hier zum Download zur Verfügung:

Förderrichtlinie Georg-Schwarz-Straße
Antragsformular Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße
Einwilligungserklärung gemäß DSGVO
Merkblatt Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße
Gebietskarte für SUO Leipzig West und SOP Georg-Schwarz-Straße
Hinweise für gendergerechte Formulierungen