Mit Änderung der Sondernutzungssatzung sind Straßenmöblierungen wie Blumenkübel oder schmale Bänke ab 2024 nicht nur gebührenfrei sondern auch erlaubnisfrei, wenn sie dem Gemeinwohl dienen.

Für viele Vereine, die bisher den Straßenraum mit Blumenkübeln oder Bänken zum Ausruhen für die Nachbarschaft bestückt hatten, war es ein großes Ärgernis. Die Nutzung des Straßenraumes dafür war zwar gebührenfrei, jedoch blieben erhebliche Kosten für die bislang erforderliche Erlaubnis. Dies hat sich durch einen Stadtratsbeschluss geändert und gilt ab 01.01.2024.

Ein stärkeres Engagement sowohl für Stadtgrün als auch für Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum dient dem Gemeinwohl. Das Aufstellen von Blumenkübeln, Blumenwagen und andere temporäre mobile Grünelemente aber auch schmalere, bis 60 cm tiefe Bänke wurde deshalb in der Sondernutzungssatzung erlaubnisfrei gestellt. Allerdings ist unbedingt zu beachten, dass für Fußgänger mindestens eine Wegbreite von 1,50 m erhalten bleibt und links und rechts vom Blindenleitsystem 0,60 m Abstand eingehalten werden. 

Nachzulesen in der Sondernutzungssatzung (§5 Abs.1 Nr.6)