Die Kulturförderung der Stadt Leipzig richtet sich an juristische und natürliche Personen mit Sitz beziehungsweise Schaffensmittelpunkt in Leipzig, die sich nicht in Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden und eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisieren, die öffentlich zugänglich sind.

Im Jahr 2022 stehen mehr als 10 Millionen Euro für die Förderung gemeinnütziger sowie kulturell-künstlerischer Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft zur Verfügung. Davon fließen rund 8 Millionen Euro in die institutionelle Förderung. Weitere zwei Millionen Euro werden unter anderem für die Förderung von Projekten eingesetzt.

Bei der Vergabe der Projektfördermittel wird das Kulturamt fachlich von Beirätinnen und Beiräten aus den Fachgebieten beraten.

Die nächste Antragsfrist für Projekte, die zwischen dem 01.07. und 31.12.2022 umgesetzt werden sollen, ist der 31.03.2022.

Allen wichtigen Informationen bezüglich Antragstellung und Förderschwerpunkten finden Sie unter diesem Link.

Die Förderlisten und die Zahlen der Vorjahre finden Sie auf der Seite zu den statistischen Angaben.

Handreichung zur Umsetzung und Abrechnung von geförderten Projekten

Für die Projektumsetzung und die Erstellung des Verwendungsnachweises stellt das Kulturamt eine Handreichung zur Projektumsetzung und Abrechnung (PDF 808 KB) zur Verfügung.