Die Stadt Leipzig unterstützt auch im Jahr 2024 interkulturelle Projekte von Leipziger Vereinen und
Verbänden sowie die Arbeit von Leipziger Migrantinnen- und Migrantenorganisationen. Die entsprechenden Anträge auf Fördermittel müssen bis zum 30. September 2023 schriftlich beim Referat für
Migration und Integration vorliegen.
Förderfähig sind öffentlichkeitswirksame und interkulturelle Vorhaben, die der gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe der in Leipzig lebenden Migrantinnen und Migranten dienen. Auch Angebote, die das Wissen über sowie die Akzeptanz von ethnischer, kultureller und religiöser Vielfalt in
der Stadtgesellschaft fördern, können unterstützt werden. Die Förderrichtlinie schließt zudem auch
Maßnahmen ein, die der Prävention vor und dem Abbau von Ressentiments, Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit dienen.
Antragsberechtigt sind in Leipzig ansässige juristische Personen des Privatrechts, die gemeinnützig
arbeiten, in ein Vereins- oder Handelsregister eingetragen sind und gemäß ihrer Satzung und Selbstdarstellung die oben genannten Inhalte erfüllen.
Das Referat für Migration und Integration berät gern bei der Antragstellung. Dies wird insbesondere
beim Erstantrag empfohlen. Termine hierfür können per Mail über migration.integration@leipzig.de
vereinbart werden. Die Fachförderrichtlinie des Referats zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb
der Stadtverwaltung stehende Stellen sowie die Antragsformulare, welche zwingend benutzt werden
müssen, können unter www.leipzig.de/integrationsfoerderung abgerufen werden.
Verspätete, unvollständige oder formlose Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Deshalb
wird bei Bedarf die Nutzung des Fristbriefkastens am Wirtschaftseingang des neuen Rathauses empfohlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Medienkontakt: Manuela Andrich, Beauftragte für Migration und Integration, Tel. 0341 123-2691,
Email: manuela.andrich@leipzig.de
Pressemitteilung der Stadt Leipzig 17.07.2023