Kleinere Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren im Bereich Kultur, Freizeit, Sport, Bildung und Gesundheit werden im Programm „Lieblingsplätze für alle“ gefördert. Mit bis zu 25.000 Euro unterstützt es Maßnahmen, die den Zugang oder die barrierefreie Nutzung verbessern. So sind kleine Investitionen, die z.B. Zugangsbarrieren zu Arztpraxen oder Gastronomien abbauen, förderfähig mit bis zu 100 Prozent. Ebenso können Rampen und Lifte, barrierefreie Sanitäranlagen, Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen, Anlagen zur Verbesserung des Hörens oder Audio-Guides zur Förderung beantragt werden.

Den Antrag stellen können sowohl Eigentümer von Gebäuden als auch deren Betreiber, Mieter oder Pächter von öffentlich zugänglichen Einrichtungen.

Mehr Details zum Programm, die zuständigen Ansprechpartner:innen in der Stadtverwaltung wie auch das Antragsformular sind zu finden unter

https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadterneuerung-in-leipzig/stadterneuerungsprojekte/lieblingsplaetze-fuer-alle

Der vollständige Antrag muss bis zum 4. Oktober 2023 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen. Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt durch ein Expertengremium. Die Investition muss im Jahr 2024 umgesetzt werden – es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.