Veränderungen des Leipziger Wohnungsmarkts

Die Einwohnerzahl in der Stadt Leipzig ist gewachsen – und so steigt auch die Nachfrage nach Wohnraum. Gleichzeitig gibt es in vielen Quartieren noch Möglichkeiten zur baulichen Aufwertung zum Beispiel durch Leerstand und unsanierte Wohnungen oder durch eine zweite Modernisierung. So ist in einigen Stadtgebieten der vorhandene Wohnungsmarkt unter Aufwertungsdruck geraten, sowie die Miet- und Grundstückspreise gestiegen.

Teure bauliche Veränderungen führen dazu, dass bezahlbarer Wohnraum für angestammte Bevölkerungsgruppen in einigen Stadtgebieten knapper wird. Menschen müssen aus ihrer angestammten Umgebung wegziehen, weil sie sich die hohen Mieten nicht mehr leisten können.

Was ist die Soziale Erhaltungssatzung?

Durch Soziale Erhaltungssatzung können in den betroffenen Stadtgebieten bauliche Maßnahmen unterbunden werden, wenn durch diese eine Verdrängung angestammter Bevölkerungsgruppen befürchtet wird. Eine solche Satzung legt fest, dass Wohnungen nur bis zu einem durchschnittlichen Standard (Leipziger Ausbaustandard) modernisiert werden dürfen.

Soziale Erhaltungssatzungen senken nicht die aktuellen Mieten, weil sich die Wirkung hauptsächlich auf die baulichen Eigenschaften der Wohnungen bezieht. Die Satzung hat allerdings einen indirekten Einfluss auf die Miethöhe, indem mögliche Mieterhöhungen durch Modernisierungsumlagen begrenzt werden.

Wo sind die aktuellen Gebiete der Sozialen Erhaltungssatzung?

Nach einer detaillierten Untersuchung kommen für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen in Frage. Auf Grundlage eines Beschlusses des Stadtrats gelten diese seit dem 5. Juli 2020 für folgende Gebiete:

  • Lindenau (Stadtbezirk Alt-West/Südwest)
  • Alt-Lindenau (Stadtbezirk Alt-West)
  • Eisenbahnstraße (Stadtbezirk Ost)
  • Am Lene-Voigt-Park (Stadtbezirk Ost/Südost)
  • Connewitz (Stadtbezirk Süd)
  • Eutritzsch (Stadtbezirk Nord)

Die Gebiete sind hierbei nicht deckungsgleich mit den Ortsteilen, sondern folgen städtebaulichen Erfordernissen.

Welche Bauvorhaben müssen in diesen Gebieten geprüft werden?

Genehmigungspflichtig sind sowohl Veränderungen an bewohnten als auch an leerstehenden Wohnungen, die den Bestand, die Größe oder die Ausstattung von Wohnraum verändern, sowie Nutzungsänderungen und Rückbau. Auch solche Vorhaben, die laut Sächsischer Bauordnung keine Baugenehmigung brauchen, müssen innerhalb der Gebiete nun vorab bei der Stadt Leipzig beantragt werden. Dabei bleibt die Schaffung von durchschnittlichen, zeitgemäßen Ausbaustandards für Wohnungen weiterhin ausdrücklich erwünscht. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht für Neubauvorhaben.

Zur Prüfung einzelner Baumaßnahmen werden speziell auf die Situation in der Stadt Leipzig angepasste Kriterien angewendet. Jede Genehmigung bedarf einer Einzelfallprüfung, da die Kriterien keine Rechtsverbindlichkeit haben.

Beispiele von Modernisierungen über den in Leipzig typischen Standard sind:

  • Anbau von Zweitbalkonen oder sehr großen, neuen Balkonen
  • Einbau von teurer Ausstattung, wie Marmorfliesen, Videogegensprechanlagen, Panoramafenster und ähnlichem
  • Einbau eines zweiten Bades oder WCs in kleinere Wohnungen
  • Änderungen funktionierender Grundrisse
  • Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen, Büros, Kanzleien usw.

Eine Mitteilung geplanter Baumaßnahmen kann auch durch betroffene MieterInnen erfolgen. Die Stadt Leipzig setzt sich dann mit den EigentümerInnen in Verbindung.

Weitere Informationen: https://www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung/

Kontakt: Ingo Bodenstein
Mail: soziale-erhaltungssatzung@leipzig.de
Telefon: 0341 123 5451

Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Technisches Rathaus, Haus C
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig

Öffnungszeiten in der Abteilung Wohnungsbau:
Dienstag: 09-12 und 13-18 Uhr
Donnerstag: 09-12 und 13-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung