Sachbericht – Stand 19.04.2021

Der Freistaat Sachsen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Vorhaben zur nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung auf der Grundlage der Richtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“. Mit den Zuwendungen werden niedrigschwellige, informelle Projekte zur sozialen Eingliederung und Integration von Menschen in benachteiligten Stadtgebieten unterstützt.

Die Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS), hat in einem kooperativen Verfahren über einen Zeitraum von anderthalb Jahren mit Fachämtern und Akteuren aus dem Gebiet und unter maßgeblicher Beteiligung des Quartiersrates Leipziger Westen ein Handlungskonzept mit einem Set von 26 Einzelvorhaben erarbeitet und am 07.04.2016 durch die Ratsversammlung beschließen lassen (Beschluss-Nr. VI-DS-02150).

Auf der Grundlage des v. g. Stadtratsbeschlusses wurde ein Masterantrag für das ESF-Fördergebiet Leipziger Westen eingereicht. Am 08.06.2016 erhielt die Stadt Leipzig den Rahmenförderbescheid mit einer bewilligten Gesamtzuwendung von 1,317 Mio. EUR für das Fördergebiet Leipziger Westen. Im Rahmenbescheid wurden 24 der 26 angemeldeten Vorhaben als „grundsätzlich bzw. bedingt förderfähig“ eingestuft. Die Bekanntmachung zur Übergabe des Bescheides erfolgte per Medieninformation der Stadt Leipzig, auf www.leipzig.de/stadterneuerung und auf www.leipziger-westen.de.

Nach Inkrafttreten des Rahmenbescheides wurden alle potenziellen Projektträger und die beteiligten Fachämter über das weitere Verfahren informiert.

Seit Mitte Juni 2016 erfolgt die Beratung, Schulung und Unterstützung der Projektträger zur Antragsstellung, Umsetzung und Abrechnung ihrer Vorhaben sowie die Kommunikation der Umsetzungsstände auf der städtischen Webseite www.leipziger-westen.de.

Von den 24 im GIHK als „grundsätzlich bzw. bedingt förderfähig“ eingestuften Projektideen konnten 17 als Einzelvorhaben zur Bewilligung geführt werden. Sieben Projektideen wurden seitens der Projektideenträger aus unterschiedlichen Gründen zurückgezogen. Von den 17 bewilligten Erstvorhaben konnten 14 erfolgreich abgeschlossen werden. Drei bewilligte Vorhaben konnten wegen Problemen bei der Teilnehmergewinnung bzw. fehlender Kooperationspartner nicht starten bzw. mussten vorzeitig abgebrochen werden.

Am 27.11.2017 wurde den Programmkommunen eine finanzielle Aufstockung der Rahmenbescheide durch den Freistaat Sachsen angeboten. Die Stadt Leipzig hat daraufhin am 22.02.2018 für das Gebiet Leipziger Westen einen Mehrbedarf von 247 Tsd. EUR ESF + Landesmittel bei der SAB beantragt und dazu eine erweiterte Vorhabenübersicht eingereicht. Nach Aufforderung des Fondsbewirtschafters vom 16.03.2018 wurde die Bedarfsmeldung für den Leipziger Westen mit Schreiben vom 20.03.2018 noch einmal um 118 Tsd. EUR erweitert. Mit Änderungsbescheid vom 11.06.2018 hat die SAB dem Aufstockungsantrag stattgegeben und die Gesamtzuwendung auf 1.682 Tsd. EUR erhöht.

Mit Änderungsbescheid vom 18.09.2019 wurde die Gesamtzuwendung noch einmal um 40 Tsd. EUR auf aktuell 1.722 Tsd. EUR erhöht und damit Antrag der Stadt Leipzig vom 03.09.2019 entsprochen.

Am 18.12.2019 hat die Stadt Leipzig projektbezogen eine weitere Erhöhung der Gesamtzuwendung um 22 Tsd. EUR auf 1.744 Tsd. EUR beantragt. Mit Schreiben vom 23.04.2020 wurde ein weiterer Zuschussbedarf in Höhe von 18 Tsd. EUR angezeigt. Mit Änderungsbescheid der SAB vom 08.06.2020 wurde den beiden Mittelaufstockungsanträgen stattgegeben und die Gesamtzuwendung auf 1.762 Tsd. EUR erhöht.

Durch die Erhöhung der Gesamtzuwendung wurde für 11 der 14 abgeschlossenen Erstvorhaben die Fortführung als Folgevorhaben bzw. Verlängerung der Laufzeit ermöglicht.

Bis auf ein Vorhaben (Sport, Gesundheit und Technik) sind alle Vorhaben abgeschlossen.

Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme verläuft planmäßig. Es sind keine Abweichungen aufgetreten. In Bezug auf die erreichten Teilnehmerzahlen wurden die Zielstellungen deutlich übertroffen (870 TN geschlossene Angebote, 324 KU, 11.038 Teilnahmen offene Angebote).

Der bewilligte Gesamtförderrahmen wird nicht ganz ausgeschöpft. Die Restmittel in Höhe von 17,9 Tsd. EUR sollen dem Rahmenbudget des Fördergebietes Leipzig-Schönefeld zugeführt werden.

Adressen_ESF_Gebiet_Leipziger_Westen