Bitte beachten: seit dem 1. Februar 2020 ist keine Antragstellung mehr möglich, weil das Förderprogramm planmäßig beendet wurde.

Am 24.08.2016 wurde die neue Richtlinie zur Investitionsförderung von kleinen Unternehmen (KU) in den EFRE Fördergebieten 2014-2020 zur nachhaltigen Stadtentwicklung Leipziger Westen und Leipziger Osten vom Leipziger Stadtrat beschlossen.

Anknüpfend an die erfolgreiche Förderung von kleinen Unternehmen mit EFRE-Mitteln aus der Strukturfondsperiode 2007-2013 in den Gebieten Leipzig – Lindenau/Plagwitz und Zentrum Eisenbahnstraße – Leipzig Ost soll ab September 2016 bis Mitte 2020 erneut ein KU-Förderprogramm aufgelegt werden, aus dem Investitionen von kleinen Unternehmen, die sich in den beiden aktuellen EFRE-Gebieten ansiedeln oder erweitern wollen, bezuschusst werden können.

Zweck der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der lokalen Ökonomie in den beiden Fördergebieten, insbesondere durch:

  • Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen,
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit von Unternehmen,
  • Verbesserung der Investitionstätigkeit,
  • Schaffung von Anreizen zur Ansiedlung bzw. Existenzgründung von Unternehmen,
  • Sicherung und Erweiterung der Unternehmensstandorte und
  • Revitalisierung leerstehender Gewerberäume.

Der Fördersatz beträgt nach dieser Richtlinie 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitionen). Der Zuschuss ist grundsätzlich auf 5.000 EUR begrenzt. Sofern das Unternehmen für mehr als zwei Jahre einen oder mehrere neue Arbeitsplätze schafft, kann der Zuschuss um 1.000 EUR je geschaffenen Arbeitsplatz erhöht werden. Als Höchstförderbetrag einschließlich der Arbeitsplatzboni können maximal 10.000 EUR ausgereicht werden.

Info-Faltblatt KU-Förderung

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Gebietskarte

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Förderrichtlinie

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